03.07.2010
Analog zu der Erweiterung der Nachlässe in der Architektenhaftpflicht (siehe news 17.06.2010) haben wir uns entschieden, auch für TGA- und Haustechnikingenieure die Beitragsberechnung der Berufshaftpflicht zu erweitern.
Durch eine feingliedrigere Risikobewertung, als es die Standardtarifierungen der Versicherungsgesellschaften vorsehen, geben wir nun auch einige Rabatte für Ingenieurbüros mit geringeren Umsätzen frei.
Die Mindestbeiträge liegen nun mehr als 50 % unter dem Marktdurchschnitt.
Für die Einführung dieses Systems gelten die gleichen Vorausetzungen wie bei den Architekten: In der ersten Tranche gelten diese Sonderkondtionen für Abschlüsse bis zum 31.12.2010; einmal gewährte Rabatten bleiben über dieses Datum hinaus erhalten.