Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure im Hoch-, Tiefbau, Architekten für Orts- und Regional- und Stadtplanung. Berufshaftpflicht für Statiker und Tragwerksplaner
01.07.2010: Wir haben unsere risikoadjustierte Tarifierung erweitert, dadurch werden einige risikoabhängige Beitragsnachlässe auch für Büros mit geringeren Umsätzen freigeschaltet. Bei diesem Tarifierung greifen wir auf Sonderkonditionen bei vier Versicherungsgesellschaften zurück. Durch eine detailiertere Risikobewertung haben sich die Preise der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure in einigen Tranchen erheblich verbessert.
Berechnungsbeipiel I
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Architektenhaftpflicht ab |
| Objektversicherung |
331,20 € (ab 01.01.2011) |
| Jahresversicherung |
389,15 € |

- Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Diese Architektenversicherung erfüllt die Anforderungen, die bei Bestehen einer Pflichtversicherungsrichtlinie erfüllt sein müssen. In dem oben genannten Beispiel wurden folgende Deckungssummen zugrundegelegt: Objektversicherung 2 Mio. € für Peronen und 300.000.- € für sonstige Schäden, SB 2500.-€ Jahresversicherung: 1,5 Mio. € für Personen und 250.000.- € für sonstige Schäden, SB 2500.-€. In beiden Fällen stehen alle Deckungsummen maximal viermal im Jahr zur Verfügung. Das Berechnungsbeispiel stellt auf Mindestbeiträge, d. h. niedrige Honorarumsätze und Bausummen ab.
> hier geht es zu weiteren Informationen der risikoadjustierten Berufshaftpflicht für Architekten. Berechnungsbeispiel II: Architektenhaftpflicht Kleinbüro.
Auszüge der besonderen Leistungen und möglichen Bedingungserweiterungen der Architektenversicherung:
Unabhänging von den zur Wahl stehenden Versicherungsgsesellschaften werden bei Bedarf folgende Bedingungsverbesserungen in den Vertrag eingearbeitet:
Auszug aus den Bedingungsverbesserungen der Architektenhaftpflicht
- Versicherungsschutz aus der Überschreitung von Kosten- und Kostenvoranschlägen
- Übernahme von Spätschäden, die aus der Nachhaftung des Vorversicherer herausfallen
- Berufs-Strafrechtsschutz: mitversichert
- Auslandsschäden: Europa, Weltgeltung, US kann auch versichert werden
- Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
- keine Hochstufung im Schadensfall
- Sonderrabatte für Existenzgründer
- Rückdatierung möglich - frei bekannten Schäden, Ansprüchen und Verstößen
- Generalplanertätigkeit
- Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss ein Jahr rückwirkend ab Beginn
- Nachhhaftung bis zu 30 Jahren
- Einschluss weiterer Tätigkeiten (z. B. Energieberatung, SiGeKo, Facility Management, Leistung als Sachverständiger, u. a.)
- Teilnahme an ARGE und Planungsringen
- Versicherung von Ansprüchen, die durch den Einsatz von Subunternehmern zustandekommen
- Mitversicherung freier Mitarbeiter
- Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
- u. w.
Diese Bedingungsverbesserungen und Erweiterungen der Architektenhaftpflicht können teilweise erheblich von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.
Die Versicherungssummen der Architektenhaftpflicht
für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) können bei Bedarf so ausgehandelt werden, dass sie weit über 3 Mio. EUR hinausgehen; bei geringeren Deckungssummen z. B. 300.000.- € für sonstige Schäden stehen die Deckungssummen pro Jahr maximal viermal in voller Höhe zur Verfügung.
Zusätzliche Erweiterungen:
Je nach Gesellschaft und/ oder Rahmenabkommen ist in der Architektenversicherung:
- die Bürohaftpflicht und Umwelthaftpflichtversicherung bei Jahresverträgen mitversichert
- die Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sowie Gewässerschaden-Haftpflicht mitversichert
Beitragsberechnung:
- nach Nettohonorarumsatz
- bei Kleinbüros (auch Existenzgründer) kann der Beitragsvorteil bis 52,4 % gegenüber der Normalkondition betragen
- bei langjähriger Schadenfreiheit kann der Beitrag(kein Kleinbüro) unserer Deckungskonzepte bis zu 42 % unter der Normalkonditionen der betreffenden Gesellschaft selbt liegen
- individuell eingestellte Rabattierungen bleiben erhalten