BDB Sondertarif Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure

NEU: Zum 01.07.2010 wurde der Berufshaftpflichttarif für BDB-Mitglieder verbessert. Hier gelangen direkt zu den Berechnungsbeispielen: >> BDB-Tarife


 

Der Bund deutscher Baumeister (BDB) hat ein Rahmenabkommen über die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure geschlossen, über das die Mitglieder des BDB Sonderkonditionen beziehen können.

Was bewirkt dieses Rahmenabkommen?

Der Bund deutscher Baumeister hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht (Bauingenieur) mit Leistungsverbesserungen und erheblichen Betragsvorteilen verhandelt.

Zur Vermeidung von Deckungslücken und zur Ermittlung der individuellen Haftungsrisiken werden diese Rahmenverträge von Spezialistengruppen betreut.

Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de

Nachfolgend einige Auszüge aus dem BDB-Rahmenabkommen Berufshaftpflicht für Architekten, Bauingenieure, Bautechniker:

  • Sondernachlässe für Architekten, Statiker, Tragwerksplaner, Gutachter, Bautechniker
  • weitere Nachlässe in Abhängkeit des jeweiligen Risikos möglich
  • Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
  • kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken
  • Beitragsvorteile zwsichen 20 -35 % gegenüber dem Normaltarif des Versicherers

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BDB Sondertarif für Existenzgründer oder Kleinbüro

Berechnungsbeispiel 

Versichertes Risiko: Berufshaftpflicht Büro für Bausachverständige und Gutachter

Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, inkl. Privathaftpflicht, inkl. Tierhalterhaftpflicht, inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €

Jahresnettobeitrag ab 440,00 € zzgl. Steuer

Auszug Leistungverbesserungen (Berufshaftpflicht Bauingenieur)

  • verbesserte Versicherungsbedingungen
  • Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
  • Keine Hochstufung im Schadensfall
  • Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
  • Nachhaftung bis 30 Jahre
  • keine Einschränkungen bei ARGE oder Teilnahme an Planungsringen
  • Mitversicherung von Sonderfachingenieurleistungen möglich
  • bei Versicherungswechsel kann Spätschadensklausel vereinbart werden
  • u. m.

Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den BDB-Ingenieur kostenfrei in der Berufshaftpflicht mitversicherbar:

Tätigkeit als SiGeKo-Fachkraft, Projektsteuerer, Sachverständiger, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von Due Diligence und facility mangement
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.

 

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