Die Beiträge unserer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure der Landschaftsarchitektur/ Landschaftsarchitekten sind seit Jahren stabil und konnten teilweise zum 31.12.2010 gesenkt werden.
Es ist richtig, dass unsere Jahresbeiträge i. d. R. auch günstiger sind als die der meisten Ramenabkommen von Verbänden oder Kammern. Das liegt vorwiegend daran, dass wir vor Jahren ein erheblich feingliedrigeres System der Risikobewertung entwickelt haben, als es die standardisierten Berufshaftpflichttarife für Ingenieure vorsehen. Insgesamt haben wir sieben Risikoklassen für technisch, wissentschaftliche Berufe im Landschafts- und Naturschutz entwickelt. Dieser Vorsprung führt nicht nur zu relativ günstigen weil risikoadjustierten Beiträgen sondern zeigt auch, dass die Tarifierung äußerst stabil ist.
Wir unterscheiden bei den Risikoeinstufungen in zwei Hauptkategorien
I. Landschaftsarchitektur
II. Landschaftsökologische Ingenieurleistungen, die mehr im Umweltbereich angesiedelt sind wie ökologische, gewässer-, uferökologische Leistungen oder Naturuntersuchungen, Renaturierungen, Beprobungen mit und ohne eigenem Laborbetrieb
Sind Ihre Leistungen eher der Kategorie II zuzurechnen, lesen sie bitte hier weiter>>>
zu I. Unter Berufshaftpflicht der Landschaftsarchitekten
sind alle dem Berufsbild imanenten Tätigkeiten mitversichert:
Auszüge aus unserem Leistungsumfang
* Objekt- und Freiraumplanung
* städtebauliche und ländliche Strukturentwicklung
* Siedlungsökologische Konzepte
* Umweltverträglichkeitstudien
* Gutachten, Dozententätitgkeit, Mediation
* Naturschutz, Renaturierungslanung
* Projektsteuerung, Facility Management
Berechnungsbeispiel
Deckungssummen (DS) Personenschäden 3.000.000.-€, sonstige Schäden 300.000.-€, Selbstbeteiligung (sonstige Schäden) 2500.-€, jährliche Maximierung der DS 4-fach
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Jahresnettohonorar |
Jahresnettobeitrag |
| 30.000.-€ | ab 473,85 € |
| 50.000.-€ | ab 619,65 € |
| 500.000.-€ | 3302,37 € |
Beiträge zzgl. ges. gültiger Versicherungssteuer z. Zt. 19%. Stand 10-2011
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Unabhänging von den zur Wahl stehenden Versicherungsgsesellschaften werden bei Bedarf folgende Bedingungsverbesserungen in den Vertrag eingearbeitet: