Berufshaftpflicht für Haustechnikingenieure (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitaer und Elektro)

Die Mindestbeiträge gelten für Kammermitglieder, die trotz geringem Honorarvolumen die Pflichtversicherungsrichtlinie ihrer Kammer erfüllen müssen, und stellen auf geringen Beiträge und niedrige Projektsummen ab.

Für alle übrigen Haustechnikingenieure haben wir ab 01.07.2010 das System der Pramienberechnung um weitere Rabatte erweitert.

Neue Konditionen (ab 01.01.2011):

Durch die Einführung neuer, risikoadjustierter Beiragsberechnungen können alternativ zum Rahmenvertrag für Ingenieurkammer-Mitglieder eine sehr günstige

Berufshaftpflicht für Haustechnik- und TGA-Ingenieure anbieten

Bsp. Jahresnettohonorar 30.000.- €

Deckungsummen 2.000.000.- € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden SB 2500 €, Jahreshöchstentschädigungsleistung 4-fach

Jahresnettobeitrag 616,00 € - 684,45 €  (zum Vgl. Kleinbürotarif VDI ab 890.-€)

 

Zum Vergleich: Im Marktdurchschnitt fangen die (unrabattierten) Jahresnettobeiträge bei rd. 1078 € bis 1350 € an, die Versicherungsgesellschaften legen dafür ein Jahresnettohonorar von 30.000 - 50.000 € zugrunde.

Versicherte Tätigkeit: Leistungsbild des Ingenieurs für Haustechnik inkl.  Planung und Bauüberwachung für die Bereiche: Heizung, Klima, Lüftung, Sanitaer, Elektro (übliches Leistungsbild nach § 73 HOAI)

 

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