Berufshaftpflicht für Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Aktuelle Prämien Stand 01.03.2023 Berufshaftpflicht für TGA-Fachplaner: 

Berechnungsbeispiel

Bsp. Jahresnettohonorar 30.000.- €

Deckungssummen 3.000.000.- € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden SB 2500 €,Jahreshöchstentschädigungsleistung 4-fach

Jahresnettobeitrag 526,50 € (zum Vgl.: VDI-Rahmenvertrag ab 924,32 € für Kleinbüro)

zum Vergleich hier der Marktdurchschnitt:  Für TGA-Ingenieure fangen je nach Gesellschaft (im unrabattierten Tarif) die Jahresnettobeiträge bei rd. 1024 € bis 1350 € an, die Versicherungsgesellschaften legen dafür ein Jahresnettohonorar von 30.000 - 50.000 € zugrunde.

Versicherte Tätigkeit: Leistungsbild Ingenieur/ -in für technische Gebäudeausrüstung sowie dem Berufsbild immanenten Tätigkeiten (übliches Leistungsbild nach § 55 HOAI), einschließlich erweiterte TGA., 

Planung und Beratung dezentraler Energieversorgung für KMUs (Stacks, Photovoltaik, Biomasse,...) kann in Anlehnung zu dieser Tarifierung  erfolgen.

 

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