Berufshaftpflicht für Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Mit Wirkung zum 01.01.2011 gelten neue Prämien für die Berufshaftpflicht von TGA-Fachplaner: 

Berechnungsbeispiel

Bsp. Jahresnettohonorar 30.000.- €

Deckungssummen 2.000.000.- € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden SB 2500 €, Jahreshöchstentschädigungsleistung 4-fach

Jahresnettobeitrag 616 € (zum Vgl.: VDI-Rahmenvertrag ab 870.-€ für Kleinbüro)

zum Vergleich hier der Marktdurchschnitt:  Für TGA-Ingenieure fangen je nach Gesellschaft (im unrabattierten Tarif) die Jahresnettobeiträge bei rd. 1024 € bis 1350 € an, die Versicherungsgesellschaften legen dafür ein Jahresnettohonorar von 30.000 - 50.000 € zugrunde.

Versicherte Tätigkeit: Leistungsbild des Ingenieur für technische Gebäudeausrüstung sowie dem Berufsbild immanten Tätigkeiten (übliches Leistungsbild nach § 73 HOAI)

 

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