Berufshaftpflichtversicherung Innenarchitekt / Architekt raumbildender Ausbau

ab dem 01.07.2010 gilt der neue Berufshaftpflichttarif für Innenarchitekten, die Beiträge konnten weitestgehend gesenkt werden.

Berechnungsbeispiel I

Mindestdeckung

 

Objektversicherung
für Innenarchitekten
Jahresversicherung
für Innenarchitekten
Berufshaftpflichtversicherung
(Innenarchitekt)
ab 331,20 € ab 320,31 €

Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer.

  • Die Jahresversicherung erfüllt die Anforderungen einer Versicherungspflicht wie z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer. Berechnungsgrundlage sind geringe Umsätze und geringen Projektsummen.

Erläuterung der Berechnungsbeispiele:

  • Objektversicherung (für Innenarchitekt): Deckungssummen für Personenschäden 2.000.000 €, sonstige Schäden 300.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €).
  • Jahresversicherung (für Innenarchitekt): Personenschäden 1.500.000 €, sonstige Schäden 250.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €). Alle Deckungssummen stehen pro Jahr maximal viermal zur Verfügung.

 

Berechnungsbeispiel II

Kleinbüro Jahresnettoumsatz 35.000.-€

Deckungssummen: Personenschäden 3.000.000.-€, sonstige Schäden 300.000.-€, SB 2500.-€

Jahesnettobeitrag 495,72 €

 

Berechnungsbeispiel III

Jahresnettoumsatz 35.000.-€, Mitglied einer Ingenieurkammer

Deckungssummen: Personenschäden 3.000.000.-€, sonstige Schäden 300.000.-€, SB 2500.-€

Jahesnettobeitrag 440,64 €

 

 

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- für Mitglieder des BDIA geht es hier zum Rahmenabkommen <<Berufshaftpflicht BDIA>>

Auszüge der besonderen Leistungen der Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:

Folgende Bedingungsverbesserungen sind entweder Bestandteil der BBR (gesellschaftsabhängig) oder können in den Vertrag eingearbeitet werden:

Berufshaftpflicht für Innenarchitekten – Auszug möglicher Bedingungsverbesserungen

  • Mitversicherung von Ansprüchen aus der Überschreitung von Kosten und Kostenvoranschlägen
  • Im Falle eines Versicherungswechsels Übernahme von Spätschäden
  • Berufs-Strafrechtsschutz ist mitversichert
  • Geltungsbereiche: Europa, weltweit mit und ohne US
  • Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
  • keine Hochstufung im Schadensfall (gesellschaftsabhängig)
  • Existenzgründertarif möglich
  • eine Rückdatierung bis zu einem Jahr möglich
  • Generalplanertätigkeit
  • ein Jahr Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss kostenfrei
  • Bis 30 Jahre Nachhaftung
  • Sachverständiger im eigenen FB, Energieberater, SiGeKo, due diligence, u. a.können kostenfrei mitversichert werden
  • Arbeitsgemeinschaften ARGE und Teilnahe an Planungsringen mitversichert
  • Einschluss der Risiken durch Subunternehmer
  • Einschluss freier Mitarbeiter
  • Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
  • u. w.

Diese Deckungserweiterungen können teilweise stark von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.

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Mögliche Bedingungsverbesserungen Berufshaftpflicht für Innenarchitekten / Architekt raumbildnder Ausbau:

Eine Rückdatierung:
ist bis zu einem Jahr – frei von bekannten Schäden - möglich.

Die Rückwärtsversicherung:
ist bei Erstversicherung bis ein Jahr kostenfrei.

Die Versicherungssummen:
Im Anlagenbau können die vertraglich geforderten Versicherungssummen erheblich über den von Berufshaftpflichtversicherungen vorgesehenen Deckungssummen liegen. Die Vereinbarung höherer Deckungssummen oder die Ergänzung einer bestehenden Berufshaftpflicht mit einer Excedentendeckung ist möglich.

 

Erweiterungen/ zusätzliche Deckungen (Berufshaftpflicht Innenarchitekt):


je nach Gesellschaft und/ oder Rahmenabkommen ist in der Berufshaftpflichtversicherung der Innenarchitekten die

  • Büro- und Umwelthaftpflichtversicherung bei Jahresverträgen mitversichert
  • Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sowie Gewässerschaden-Haftpflicht mitversichert

Beitragsberechnung:

  • Nach Beurteilung des konkreten Haftungspotentials und Nettohonorarumsatz
  • Sondertarifierung für Existenzgründer und Kleinbüros
  • wahlweise Schadensfreiheitsrabatt oder hoher Nachlass bei vorvertraglicher Schadensfreiheit ohne Rückstufung im Schadenfall.

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