News IV: Häufig gelesen: WhatsApp & Co.: Haftung und Ansprüche aus dem gewerblichen Gebrauch von Messengerdiensten

Messengerdienste wie WhatsApp vermelden auch für Deutschland ein rasantes Wachstum aktiver Nutzer. Kommerzielle Anbieter, wie Bauingenieure und Architekten, wollen da - genauso wie größere Firmen — nicht zurückstecken. Schließlich signalisiert man seinen potenziellen Kunden mit der Nutzung eines solchen Dienstes, dass man nicht nur hip ist, sondern auch die „schnelle Kommunikation“ beherrscht. Zwar ist WhatsApp vonseiten des Dienstes seit kurzem offiziell für die kommerzielle Nutzung freigegeben, doch ein genauerer Blick zeigt: Mit deutschem Recht ist WhatsApp so wenig vereinbar, dass bei Auseinandersetzungen über den gewerblichen Gebrauch kaum Chancen bestehen, dass ein Versicherungsschutz greift – und das vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen den Datenschutz mit einem hohen Strafmaß belegt sind. (Stand 20.09.2016)

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