Ab dem 11.12.2010 wurden die Mindestdeckungssummen in der hessischen Nachweisberechtigtenverordnung angehoben. Neue Mindestdeckungssumme 500.000.-€ für Sach- und Vermögensschäden.
Tipp: Im Falle von Neuordnungen bei Altverträgen, die über Jahre nicht angepasst wurden, kann dies zu erheblich höheren Beiträgen führen. Wir bieten hierzu günstige Differenzdeckungen (DIC/ DIL) an.