Rahmenverträge und Sonderkonditionen für Verbände und Kammern

Ab dem 01.04.2022 gelten neue Berufshaftpflichttarife der Berufshaftpflicht für die Rahmenabkommen.  

Es bestehen Rahmenverträge und assoziierte Abkommen mit verbesserten Konditionen in der Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder von Ingenieurkammern, Architektenkammern und von Verbänden, darunter der Bund deutscher Baumeister (BDB), VDSI,  Bund ö. b. u. v. Sachverständiger (BVS), Schwacke und weitere.

Bei der Angebotsanfrage berücksichtigen wir grundsätzlich, ob eine Verbandsmitgliedschaft Beitragsvorteile gegenüber den übrigen Anbietern auslöst.

Sind Sie Mitglied anderer Standesorganisationen oder Verbände, fragen Sie einfach an, ob wir für Ihre Organisation ein Abkommen mit Sonderkonditionen haben: info@ingenieurversicherung.de oder unter Tel.: 0201-268890.

hier geht es weiter zu den Sondertarifen Berufshaftpflicht:

<<< BDB Bund deutscher Baumeister >>>

<<< BVS Bundesverband ö. r. u. b. und qualifizierte Sachverständiger >>> 

<<< Ingenieurkammern >>> 

bdb_Haftpflichtberatender_Ingenieur