Schadenbeispiele Berufshaftpflicht für Architekt und Ingenieur

Der Architekt war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwändige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Architekt hatte nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären.

Höhe der Ersatzforderungen: 1,8 Mio. €


Dem Architekt oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden.

Höhe der Ersatzforderungen: 80.000,- €


Der Bauingenieur wurde mit der Planung eines Geschäftskomplexes beauftragt. Bei der Ausführungsplanung wurde für die Abfahrt in die Tiefgarage im Kurvenbereich ein zu enger Radius gewählt. Dieser Fehler wurde erst festgestellt, als die Rohbauarbeiten bereits abgeschlossen waren. Es musste deshalb eine Verbreiterung der Garagenabfahrt außerhalb des Gebäudes errichtet werden.

Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,- €


Der Bauingenieur hat den Auftrag, die Sanierung einer an einem Steilhang gelegenen, 400 Meter langen, auf Pfählen stehenden Pfeilerbrücke zu planen. Beim Bohren zum Anbringen eines zusätzlichen Ankers wurde ein zur Gegenspur gehörender Anker beschädigt, für dessen Reparatur wegen der geländebedingten Schwierigkeiten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu rechnen ist. Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, die genaue Lage der Pfeiler vor Festlegung der Bohrungen nicht vermessen zu haben.

Höhe der Ersatzforderungen: 60.000,- €


Der für Baugrubenabschluss, Grundwasserspiegelabsenkung und Pfählung einer Baugrube planerisch zuständige Versicherungsnehmer wird für Setzungen an einem Gebäudeteil, das an die Baugrube angrenzt, vom Bauherrn in Anspruch genommen.

Höhe der Ersatzforderungen: 110.000,- €


Der Landschaftsarchitekt, wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde. Der Versicherungsnehmer wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen.

Höhe der Ersatzleistungen: 190.000,- €


Dem Statiker/Tragwerksplaner oblag die Tragwerksplanung für eine Industriehalle. Ihm wird vorgeworfen, bei der Bemessung der Stahlbetonbalken für das in Stahlbetonskelettbauweise errichtete Bauwerk den Lastanteil der Plattenstege nicht berücksichtigt zu haben. Die vorhandene Bewehrung der Balken war für die tatsächlich aufzunehmenden Lasten nicht ausreichend. Es mussten daher umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen an den Stahlbetonbalken durchgeführt werden.

Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,- €


Der Statiker/Tragwerksplaner plante für eine Baugesellschaft die Konstruktion einer Betondecke für eine Sporthalle. Drei Jahre nach Inbetriebnahme der Halle brach die Decke zusammen, wobei 2 Menschen ums Leben kamen und die Halle vollständig zerstört wurde. Der Versicherungsnehmer wird mit der Begründung in Anspruch genommen, dass er die Deckenkonstruktion fehlerhaft geplant hätte.

Höhe der Ersatzforderungen: 1,6 Mio. €


Aus denkmalpflegerischen Gründen wurde der Umbau mehrerer alter Häuser in einer Gemeinde mit der Auflage verbunden, ihre Fassaden vollständig zu erhalten. Bei den Arbeiten an den Gebäuden ist eine Fassade plötzlich eingesunken. Der Statiker, der die statischen Berechnungen zur Absicherung der Fassaden vorgenommen hat, wird von der Bauwesenversicherung im Wege des Regresses auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ihm wird vorgeworfen, bei der Absicherung die Standfestigkeit der Fassade sowie die Tragfähigkeit des Baugrundes nicht richtig eingeschätzt zu haben.

Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,- €


Der Prüfingenieur für Baustatik Versicherungsnehmer hatte als Prüfingenieur die Statik eines Schwimmbadvordaches zu überprüfen. Dabei übersah er, dass dem Statiker bei seinen Berechnungen ein Fehler unterlaufen war und genehmigte die Statik. Nach Fertigstellung des Vordaches brach dieses zusammen und beschädigte 7 unter dem Dach geparkte Kraftfahrzeuge, darunter 2 Lkw mit Aufbauten.

Höhe der Ersatzforderungen: 60.000,- €


Der Ingenieur im Maschinenbau / Anlagenbau war mit der Erstellung von Werkstattzeichnungen für die maschinentechnische Ausstattung eines Verwaltungsgebäudes beauftragt. Ihm wird vorgeworfen, durch eine Vielzahl von Zeichnungsfehlern umfangreiche Änderungsarbeiten an vorgefertigten Stahlbauteilen verursacht zu haben.

Höhe der Ersatzleistungen: 100.000,- €


Der Maschinbauingenieur/ Ingenieur im Anlagenbau war mit der Planung einer Befeuerungsanlage für einen Kessel in einer Raffinerie beauftragt. Auf Grund der asymmetrischen Anordnung der Zuführdüsen für Erdgas sowie für das Verbrennungssteuerungsgas (Gemisch aus Stickstoff und Sauerstoff) kam es nach kurzer Betriebsdauer zu Schäden an der Schamottierung der Verbrennungsanlage. Diese konnten erst bemerkt werden, als durch die hohen Temperaturen die Außenkesselhaut bereits zum Teil oxidiert war.

Höhe der Ersatzforderung: 650.000,- €


Der Maschinbauingenieur/ Ingenieur im Anlagenbau erhielt den Auftrag, für ein Kraftwerk zwei Umschaltklappen für die Gasturbine zu planen. Kurz nach Inbetriebnahme der Gasturbine fiel der Umschaltmechanismus aus. Die Antriebssysteme hatten sich so stark verzogen, dass sie komplett erneuert werden mussten. Die Untersuchungen zur Schadenursache ergaben, dass der Versicherungsnehmer die Ausdehnungskoeffizienten der eingesetzten Werkstoffe falsch berechnet hatte.

Höhe der Ersatzforderungen: über 150.000,- €


Der Versicherungsnehmer erhielt den Auftrag zur Planung einer Abluftreinigungs- und Lösemittelrückgewinnungsanlage für eine Druckerei. Kurz nach Inbetriebnahme der Anlage kam es zu einem Brand am Ausgang des Vorfilters. Durch den Brand wurde die gesamte Filteranlage zerstört. Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, bei seiner Planung die Adsorptionswärme falsch berechnet und demzufolge den Filter falsch ausgelegt zu haben.

Höhe der Ersatzleistungen: 200.000,- €


Der beratende Ingenieur für Lüftungstechnik hat als Fachingenieur für ein Verwaltungsgebäude an der Konstruktion einer sog. Lüftungsfassade mitgewirkt, bei der unter der aus Metall bestehenden Außenhaut motorisch betriebene Zu- und Abluftgeräte für die Raumdurchlüftung installiert sind. Diese Durchlüftung funktioniert nicht, weil die Strömungsverhältnisse in den Büroräumen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein sollen.

Höhe der Ersatzforderungen: 500.000,- €


Der beratende Ingenieur für Erd- und Grundbau, Geologe war beauftragt, durch ein hydrogeologisches Gutachten abzuklären, ob die zur Kühlung einer Fertigungsanlage benötigte Kühlwassermenge von 450 m3/h über eine Kühlwasser- Brunnenanlage erschlossen werden kann. In seinem Gutachten hat der Versicherungsnehmer bestätigt, dass durch die Anlegung von 5 Horizontalbrunnen die geforderte Kühlwassermenge erschlossen werden kann. Tatsächlich werden jedoch, nachdem die Brunnenanlage fertig gestellt ist, im Dauerbetrieb lediglich 80 m3/h gefördert. Vom Anspruchsteller wird behauptet, dass eine entsprechend der realen Förderleistung dimensionierte Brunnenanlage ca. 750.000,- € weniger gekostet hätte.

Diese Differenz wird als Schaden geltend gemacht.


Eine Gemeinde wollte am Ufer eines Sees einen Fußweg auf Betonpfählen errichten (Gesamtlänge ca. 200 Meter). Der Ingenieur für Erd- und Grundbau wurde auf Grund der unklaren Bodenverhältnisse und des steilen Ufers für geotechnische Untersuchungen eingeschaltet. Auf Grund seines Gutachtens wurden Pfähle eingerammt. Nach schweren Regenfällen rutschte die Böschung des Seeufers auf einer Länge von ca. 40 Meter ab. Die Dicke des abgerutschten Bodens betrug bis zu 5 Meter und setzte sich bis zu einer Seetiefe von ca. 50 Meter fort. Es wurden mehrere Bäume und auch eingerammte Pfähle fortgerissen. Als Ursache für den Erdrutsch wurden neben den starken Regenfällen und die dadurch bedingten Veränderungen des Seespiegels die Rammarbeiten an den Pfählen angesehen. Die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers ergibt sich daraus, dass die Bodenproben nur bis in eine Tiefe von ca. 4 Meter vorgenommen wurden und in ca. 5 Meter Tiefe eine Gleitfläche vorhanden ist.

Höhe der Ersatzforderungen: 230.000,- €


Der Ingenieur für Akustik und Schallschutz war beauftragt, die Akustik einer Konzerthalle zu planen. Er berücksichtigte dabei nicht, dass eine etwa 1 Jahr nach Fertigstellung der Konzerthalle in Betrieb genommene U-Bahn-Linie nur etwa 150 Meter neben dem Fundament vorbeiführt. Auf Grund der durch den Betrieb der U-Bahn hervorgerufenen Erschütterungen sowie Geräusche sind erhebliche Dämmarbeiten an der Konzerthalle erforderlich.

Höhe der Ersatzforderungen: 280.000,- €


Der Vermessungsingenieur war mit der karteografischen Vermessung der unterirdischen Verlegung von Starkstromkabeln und Gasleitungen beauftragt. Einige Monate später kam es an einer Gasleitung zu einer unterirdischen Undichtigkeit. Bei den Grabungsarbeiten verließ sich der beauftragte Bauunternehmer auf den von dem Versicherungsnehmer erstellten Plan und kappte ein Starkstromkabel, dessen wirkliche Lage um über 80 Zentimeter von der im Plan eingezeichneten Lage abwich. Es kam zu einer Gasexplosion, bei der eine Person getötet und drei weitere schwer verletzt wurden. Außerdem entstand erheblicher Sachschaden an der Straße, dem eingesetzten Arbeitsgerät sowie durch die Zerstörung mehrerer hundert Glasscheiben in der Umgebung.

Höhe der Ersatzforderungen: 1,9 Mio. €


Der Ingenieur für Elektrotechnik plante die elektronischen Steuerelemente einer Versuchsanlage zur Erprobung von Arzneimitteln. Die vom Versicherungsnehmer geplanten Sicherungen waren technisch nicht einsetzbar. Der mit der Erstellung der Steuerelemente beauftragte Unternehmer teilte dies dem Ingenieur mit und fragte an, ob Sicherungen mit einem geringeren Widerstand eingesetzt werden könnten. Der Elektrotechnikingenieur genehmigte dies, berücksichtigte jedoch den geringeren Widerstand nicht bei der weiteren Planung der Elektronikanlage. Aus diesem Grunde sprangen die Sicherungen beim Betrieb der Versuchsanlage ständig heraus und legten den Betrieb lahm. Die Sicherungen mussten mit großem Kostenaufwand gegen andere ersetzt werden. Außerdem wurde dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, dass er die Schaltkreise über drei Stockwerke hinweg nicht getrennt geschaltet hatte, sodass Kurzschlüsse in einem anderen Stockwerk sofort auf die im Keller befindliche Versuchsanlage durchschlugen. Die Schaltkreise in den einzelnen Stockwerken mussten mit hohem Aufwand getrennt werden.

Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,- €