Sondertarif BDIA Bund deutscher Innenarchitekten

NEU: Zum 01.07.2010 wurde der neue Berufshaftpflichttarif für BDIA-Innenarchitekten eingeführt. Die Bedingungen wurden verbessert und die Beiträge können gößenteils gesenkt werden.  Hier geht direkt zu Auszügen aus dem neuen Tarif. >> BDIA Berufshaftpflicht


 

Der BDIA hat ein Rahmenabkommen für die Berufshaftpflicht von Innenarchitekten geschlossen, über das die Mitglieder des BDIA Sonderkonditionen beziehen können.

Was bewirkt dieses Rahmenabkommen?

Der Bund deutscher Innenarchitekten hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht (Innenarchitekt/ Innenarchtektin) mit Leistungsverbesserungen und erheblichen Betragsvorteilen verhandelt.

Um Deckungslücken zu vermeiden und die individuellen Haftungsrisiken des jeweiligen Ingenieur- und Architektenbüros exakt zu ermitteln, ist für die Rahmenverträge eine Spezialistengruppe abgestellt.

Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de

Nachfolgend einige Auszüge aus dem BDIA-Rahmenabkommen Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:

  • Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
  • weitere Nachlässe in Abhängkeit des jeweiligen Risikos möglich
  • Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
  • kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken

Sondertarif Existenzgründer / Kleinbüro

Versichertes Risiko Büro für Innenarchitektur

Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, inkl. Privathaftpflicht, inkl. Tierhalterhaftpflicht, inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €

Jahresnettobeitrag ab 440,00 € zzgl. Steuer

Auszug Leistungverbesserungen (Berufshaftpflicht Innenarchitekt)

  • verbesserte Versicherungsbedingungen
  • Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
  • Keine Hochstufung im Schadensfall
  • Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
  • Verlängerung der Nachhaftung auf 30 Jahre bei endgültiger Berufsaufgabe
  • Teilnahme an ARGE ohne einschränkende Klauseln
  • Spätschäden bei vorvertraglich begangenen Verstößen
  • u. m.

Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den Innenarchitekt kostenfrei in der Berufshaftpflicht mitversicherbar:

Tätigkeit als SiGeKo-Fachkraft, Projektsteuerer, Sachverständiger, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von Due Diligence und facility mangement
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.

 

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