NEU: Zum 01.07.2010 wurde der neue Berufshaftpflichttarif für BDIA-Innenarchitekten eingeführt. Die Bedingungen wurden verbessert und die Beiträge können gößenteils gesenkt werden. Hier geht direkt zu Auszügen aus dem neuen Tarif. >> BDIA Berufshaftpflicht
Der BDIA hat ein Rahmenabkommen für die Berufshaftpflicht von Innenarchitekten geschlossen, über das die Mitglieder des BDIA Sonderkonditionen beziehen können.
Der Bund deutscher Innenarchitekten hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht (Innenarchitekt/ Innenarchtektin) mit Leistungsverbesserungen und erheblichen Betragsvorteilen verhandelt.
Um Deckungslücken zu vermeiden und die individuellen Haftungsrisiken des jeweiligen Ingenieur- und Architektenbüros exakt zu ermitteln, ist für die Rahmenverträge eine Spezialistengruppe abgestellt.
Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de
Nachfolgend einige Auszüge aus dem BDIA-Rahmenabkommen Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:
Versichertes Risiko Büro für Innenarchitektur
Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, inkl. Privathaftpflicht, inkl. Tierhalterhaftpflicht, inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €
Jahresnettobeitrag ab 440,00 € zzgl. Steuer
Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den Innenarchitekt kostenfrei in der Berufshaftpflicht mitversicherbar:
Tätigkeit als SiGeKo-Fachkraft, Projektsteuerer, Sachverständiger, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von Due Diligence und facility mangement
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.