Berücksichtigung von Corona (Covid19) im Planungsprozess und Bauablauf, SiGeKo

Gemäß Baustellenverordnung, § 2 - §4 ist der Bauherr verpflichtet für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes zu sorgen. In den meisten Fällen reichte es, sich an der Tabelle zur Verpflichtung des SiGeKo entlangzuhangeln, die Aufgaben entweder auf einen solchen, oder die Koordination der Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Architekten oder die ausführenden Firmen zu übertragen, selbst wenn ihn dies auch nicht umfänglich aus seiner Verantwortung entlastet hat. In Zeiten von Corona ist dies nicht mehr ausreichend.

WhatsApp & Co.: Haftung und Ansprüche aus dem gewerblichen Gebrauch von Messengerdiensten

Zwar ist WhatsApp vonseiten des Dienstes seit kurzem offiziell für die kommerzielle Nutzung freigegeben, doch ein genauerer Blick zeigt: Mit deutschem Recht ist WhatsApp so wenig vereinbar, dass bei Auseinandersetzungen über den gewerblichen Gebrauch kaum Chancen bestehen, dass ein Versicherungsschutz greift – und das vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen den Datenschutz mit einem hohen Strafmaß belegt sind.

News III: PartGmbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung bei Architekten und Ingenieuren gibt Gesellschaftern die Möglichkeit, ihre Haftung für Schäden aus der Berufsausübung zu begrenzen. Für Berufshaftpflichtversicherung von Part GmbB von Architekten und Ingenieure gelten bundeslandspezifische Mindesdeckungssummen.

News IV: Häufig gelesen: WhatsApp & Co.: Haftung und Ansprüche aus dem gewerblichen Gebrauch von Messengerdiensten

News Häufig gelesener Fachbeitrag der Ingenuerverischerung: Erschin u. a. im TGA-FAchplaner, der Gebäudenergieberater und bei Haustec Mit deutschem Recht ist WhatsApp so wenig vereinbar, dass bei Auseinandersetzungen über den gewerblichen Gebrauch kaum Chancen bestehen, dass ein Versicherungsschutz greift – und das vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen den Datenschutz mit einem hohen Strafmaß belegt sind.