Schadensquoten zwingen Berufshaftpflichtversicherer zur Anpassung

Die Schadensquoten und Schadenssummenzahlungen werden einige Versicherer zur Anpassung ihrer Tarifbeiträge für TGA-Fachplaner und Bauingenieure zwingen.

Insbesondere bei größeren Projekten ist es in den letzten Jahren im Fachbereich Versorgungstechnik zu größeren Schadenssummenzahlungen gekommen. Die Schadensquoten der Versicherungen weichen erheblich von unseren eigenen Schadensquoten in diesem Fachbereich ab, so dass wir weiterhin deutlich günstiger als Mitwettbewerber anbieten können. 

Archiv: Berücksichtigung von Corona (Covid19) im Planungsprozess und Bauablauf, SiGeKo

Gemäß Baustellenverordnung, § 2 - §4 ist der Bauherr verpflichtet für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes zu sorgen. In den meisten Fällen reichte es, sich an der Tabelle zur Verpflichtung des SiGeKo entlangzuhangeln, die Aufgaben entweder auf einen solchen, oder die Koordination der Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Architekten oder die ausführenden Firmen zu übertragen, selbst wenn ihn dies auch nicht umfänglich aus seiner Verantwortung entlastet hat. In Zeiten von Corona ist dies nicht mehr ausreichend.

Welche Versicherungsbedingungen brauche ich?

Die Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieure werden regelmäßig an die aktuelle Rechtssprechung und an den Bedarf der sich ändernden Berufs- und Leistungsbilder angepasst. Seit 2009 wurden die Bedingungen je nach Gesellschaft zu sechsmal (!) geupdatet. Diese Bandbreite reicht von Gesellschaften, die noch nicht einmal mehrere Rahmenverträge mit Anwälten für Architektenrecht unterhalten, bis hin zu Gesellschaften, die neben dem Unterhalt einer eigenen, großen Schadensabteilung mit nahezu allen renomierten und auf das Architekten-, Ingenieur- und Baurecht spezialisierten Kanzleien Sonderabkommen abgeschlossen haben. Genauso unterschiedlich ist das Verhalten im Schadensfall vom Schadenabwehrversicherer bis hin zu Gesellschaften mitaußergerichtlichen Vergleichsquoten von über 95%. Von Gesellschaften, bei denen die Bearbeitungszeiten nach Schadensmeldung so lang sind, dass man regelmäßig jede Notfrist bei Gericht nicht einhalten kann, bis hin zum ausführlichen Schadenssupport.