Architektenhaftpflicht – die Berufshaftpflicht für Architekten


Wir sind Spezial- und Ventilmakler für technisch-wissenschaftliche Berufe.  Unser wesentliches Produkt ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.

So arbeiten wir für Sie:

  • Risikoermittlung, Analyse und Bewertung Ihrer Haftung
  • Ermittlung der Quote für die in Frage kommenden Versicherer
  • Auswahl des Versicherers anhand: Preis, Preisstabilität, Bedingungen (detailliert), Bewertung der Abwicklung und des Verhaltens bei Risikoänderungen, bei Vertragsanpassungen und im Schadensfall, Bewertung des Versicherers anhand von Kennzahlen wie dem combined ratio.

Bei und nach dem Vertragsschluss sind wir Ihr erster Ansprechpartner insbesondere auch für Bewertung von Haftungs- und Vertragsfragen. Eines unserer Alleinstellungsmerkmale ist unser Support - auch im Vorfeld von möglichen Regressnahmen, die noch nicht substantiiert sind, und die Betreuung im Schadensfall.

Berechnungsbeispiel I (stabiler, inländischer Versicherer Stand 01.03.2023)

  Architektenhaftpflicht 
Objektversicherung

auf Anfrage

Jahresversicherung ab 810,00 € (bei 30.000.-€ Nettoumsatz)

 

architekt berufshaftpflicht

  • Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Diese Architektenhaftpflicht erfüllt die Anforderungen, die bei Bestehen einer Pflichtversicherungsrichtlinie erfüllt sein müssen. In dem oben genannten Beispiel wurden folgende Deckungssummen zugrunde gelegt: 3  Mio. € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden, SB 2500.-€. In beiden Fällen stehen alle Deckungssummen maximal viermal im Jahr zur Verfügung.

> hier geht es zu weiteren Informationen der risikoadjustierten Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Berechnungsbeispiel II: Architektenhaftpflicht Kleinbüro. 

Auszüge der besonderen Leistungen und möglichen Bedingungserweiterungen der Architektenversicherung:

Unabhängig von den zur Wahl stehenden Versicherungsgesellschaften werden bei Bedarf folgende Bedingungsverbesserungen in den Vertrag eingearbeitet:

Auszug aus den Bedingungsverbesserungen der Architektenhaftpflicht

  • Versicherungsschutz aus der Überschreitung von Kosten- und Kostenvoranschlägen
  • Übernahme von Spätschäden, die aus der Nachhaftung des Vorversicherer herausfallen
  • Berufs-Strafrechtsschutz: mitversichert
  • Auslandsschäden: Weltgeltung ohne  US  und Kanada
  • Auswahl von renommierten Fachanwälten (Architektenrecht, Bauvertragsrecht, Baurecht, ...) 
  • keine Hochstufung im Schadensfall
  • Rückdatierung möglich - frei bekannten Schäden, Ansprüchen und Verstößen
  • Generalplanertätigkeit
  • Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss ein Jahr rückwirkend ab Beginn
  • Nachhaftung unbegrenzt möglich
  • Einschluss weiterer Tätigkeiten (z. B. due diligence, Energieberatung, SiGeKo, Facility Management, Leistung als Sachverständiger, u. a.)
  • Teilnahme an ARGE und Planungsringen
  • Versicherung von Ansprüchen, die durch den Einsatz von Subunternehmern zustande kommen
  • Mitversicherung freier Mitarbeiter
  • Vorsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
  • u. w.

Diese Bedingungsverbesserungen und Erweiterungen der Architektenhaftpflicht können teilweise erheblich von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.

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