Architekt & Ingenieur: Rechtsprechung - HOAI

Architektenhonorar bei Nichterfüllung aller Arbeitsschritte nach § 15 HOAI

Ist der Auftrag an einen Architekten an den Leistungsphasen des § 15 II HOAI vertraglich orientiert, dann schuldet der Architekt alle vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolgs. Wird einer der Teilerfolge nicht erbracht,dann ist die Vergütung des Architekten entsprechend herabzusetzen. Die Abrechnung kann in solchen Fällen gemäß der Steinfort-Tabelle vorgenommen werden. Es kann die Steinfort-Tabelle angewendet werden.
BGB § 631; HOAI § 15 OLG Hamm, Urteil vom 12.5.2006 – 12 U 44/05NZBau 11/2007, 726 ff.

Anmerkung: Bei einer nachträglichen Korrektur der Honorarabrechnung nach HOAI wenden die Auftraggeber gerne ein, dass nicht alle Leistungen nach §15, 2HOAI erbracht werden und dementsprechend (pauschal) gekürzt werden kann. Das Gericht hat zum einen zugestimmt, dass die Steinforttabelle angewandt werden kann, zum anderen muss genau geprüft werden, in welchem Umfang die jeweilige Grundleistung nicht erbracht wurde. Eine pauschale Honorarminderung ist nur dann zulässig, wenn eine Grundleistung fehlt und sie nicht nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Bauherren nacherbracht werden werden kann.

Abrechnung unter Mindestsätzen, Bindung an die Schlussrechnung

1. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags ein Honorar, das die Mindestsätze der HOAI in unzulässiger Weise unterschreitet, verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich.

2. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.
OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006 – 3 U 191/05HOAI § 4; BGB § 242NZBau 11/2007, 725 ff