Berufshaftplicht für Maschinenbauingenieure und Ingenieure im Anlagenbau

Die Mindestbeiträge sind für Kammermitglieder, die mit sehr geringen Honorarvolumen die Pflichtversicherungsrichtlinie ihrer Kammer erfüllen müssen, gedacht.

Fast alle Gesellschaften haben Schwierigkeiten, eine Berufshaftpflicht für Ingenieure im Anlagen-  und Maschinenbau abzubilden. Für die Ermittlung der genauen Quoten müssen die Risiken und das Tätigkeitsprofils exakt ermittelt und dann die Beiträge verhandelt werden. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgende Informationen nur als Anhaltsquoten anzusehen, die tatsächlichen Beiträge können sowohl niedriger als auch höher ausfallen.

Marktdurchschnitt: Für alle übrigen Maschbau-Ingenieure fangen je nach Gesellschaft die (unrabattierten) Tarifbeiträge bei rd. 1300 € bis 1900 € netto p. a.  an, die Versicherungsgesellschaften legen dafür ein Jahresnettohonorar von 30.000 - 50.000 € zugrunde. Unser Beitragsniveau liegt derzeit 27 - 41 % unter dem Marktdurchschnitt.

Berechnungsbeispiel Berufshaftpflicht für Maschinenbauingenieure (Stand 01.03.2020)

Berechnungsbeispiel Kleinbürotarif 

Deckungssummen 3.000.000.- € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden SB 2500 €

Jahresnettohonorar 50.000.- € Jahresnettobeitrag 810,00 €

Jahresnettohonorar 50.000.- € Jahresnettobeitrag 1215,00 €

 

Versicherte Tätigkeit: Leistungsbild des Ingenieur für Maschinen- oder Anlagenbau inkl. eigener Konstruktion/ Planung und Bauüberwachung; analog Verfahrenstechnik

 

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