Gegenstand der Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieuren

Was ist Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung?

Wird der Ingenieur/ Architekt durch dritte in Anspruch genommen, prüft der Träger der Berufshaftpflichtversicherung den Sachverhalt. Die Prüfung umfasst sowohl den technischen als auch juristischen Hintergrund.

Handelt es sich um ein versichertes Risiko und ist der Anspruch ungerechtfertigt, so wehrt der Versicherer den Anspruch ab. Falls es sich als notwendig erweist, vertritt er dies auch gerichtlich. Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichtsverfahren gehören zum Versicherungsumfang.
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Handelt es sich um ein versichertes Risiko und ist der Anspruch gerechtfertigt, muss der Versicherer den Anspruch bedienen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Haftpflichtansprüche, die sich aus gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung ergeben, sowie aus vertraglichen Regelungen zwischen Architekt/ Ingenieur und dem Auftraggeber. Um Versicherungsschutz für vertragliche Bestimmungen, die über eine gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, zu erlangen, muß die Deckungsübernahme für derartige Haftung vom Versicherer auf Anfrage bestätigt werden.

Fordern Sie unsere Haftungsanalyse an info@ingenieurversicherung.de 

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