Aktuelle Beiträge, Stand 04-2026 : >>Angebot anfordern<<
Die Mitglieder folgender Kammern die Möglichkeit, Sonderkonditionen (Berufshaftpflicht für Ingenieure) zu beziehen:
Ingenieurkammer Baden-Württemberg (IK BW)
Bayerische Ingenieurekammer-Bau (bayika)
Baukammer Berlin (BK Berlin)
Brandenburgische Ingenieurkammer (IK BB)
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Hamburgische Ingenieurkammer (HIKB)
Ingenieurkammer Hessen (IKH)
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (IK MVP)
Ingenieurkammer Niedersachsen (IK NdS)
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK Bau NRW)
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IK RLP)
Ingenieurkammer des Saarlandes
Ingenieurkammer Sachsen (IK S)
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH)
Ingenieurkammer Thüringen
Was bewirkt dieses Rahmenabkommen?
Die Bundesingenieurkammer hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht für beratende Ingenieure und Architekten, d. h. mit Leistungsverbesserungen und erheblichen Betragsvorteilen, verhandelt.
Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: kontakt@ingenieurversicherung.de
Nachfolgend einige Auszüge aus dem Rahmenabkommen:
- Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
- weitere Nachlässe in Abhängigkeit des jeweiligen Risikos möglich
- Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
- kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken
Sondertarif Existenzgründer / Kleinbüro
für Bauingenieure im Hochbau mit Architektenleistungen i. S. § 34 HOAI
Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, Internetklausel, Umweltschadenbasisdeckung
Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €
die Jahreshöchstentschädigungsgrenze beträgt das Vierfache der Deckungssummen
bspw. Kleinbüro
bis 30.000.-€ Jahresnettohonorar: ab 810,00 € zzgl. Steuer, Jahresnettobeitrag
Auszug Leistungsverbesserungen
- verbesserte Versicherungsbedingungen
- Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
- Keine Hochstufung im Schadensfall
- Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
- Honorarschutzklausel
- Nachvertragliche Versicherungsdauer = Nachhaftung unter best. Voraussetzung unbegrenzt
- Teilnahme an ARGE ohne einschränkende Klauseln
- Spätschäden bei vorvertraglich begangenen Verstößen
- u. m.
Folgende zusätzliche Tätigkeiten des Architekten und Bauingenieurs können kostenfrei eingeschlossen werden:
Tätigkeit als SiGeKo-Fachkraft, Projektsteuerer, Innenarchitekt, Sachverständiger, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von Due Diligence
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.
Weitere Prämienbeispiele / Jahresnettobeiträge verbesserte Versicherungsbedingungen
Deckungssummen 3.000.000.-€ für Personen-, 300.000.- für sonstige Schäden SB 2500.-€, jährl. Maximierung 4-fach
| Ingenieure im Anlagenbau, Maschinenbau |
ab 810,00 € |
| Ingenieure der E-Technik, für Haustechnik, Statiker |
ab 526,50 € |
| Garten- u-. Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner | ab 405,00 € |
| Sachverständige, Prüfingenieure |
ab 405,00 € |
Stand 04/ 2026
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