Rahmenabkommen Berufshaftpflicht Ingenieurkammern

Aktuelle Beiträge, Stand 04-2026 :                                                                                                                                                                                                          >>Angebot anfordern<<                             

Die Mitglieder folgender Kammern die Möglichkeit, Sonderkonditionen (Berufshaftpflicht für Ingenieure) zu beziehen:

Ingenieurkammer Baden-Württemberg  (IK BW)
Bayerische Ingenieurekammer-Bau (bayika)
Baukammer Berlin (BK Berlin)
Brandenburgische Ingenieurkammer (IK BB)
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Hamburgische Ingenieurkammer (HIKB)
Ingenieurkammer Hessen (IKH)
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (IK MVP)
Ingenieurkammer Niedersachsen (IK NdS)
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK Bau NRW) 
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IK RLP)
Ingenieurkammer des Saarlandes
Ingenieurkammer Sachsen (IK S)
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH)
Ingenieurkammer Thüringen

Was bewirkt dieses Rahmenabkommen?

Die Bundesingenieurkammer hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht für beratende Ingenieure und Architekten, d. h. mit Leistungsverbesserungen und erheblichen Betragsvorteilen, verhandelt.

 

Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: kontakt@ingenieurversicherung.de

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Rahmenabkommen:

  • Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
  • weitere Nachlässe in Abhängigkeit des jeweiligen Risikos möglich
  • Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
  • kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken 
     

Sondertarif Existenzgründer / Kleinbüro

für Bauingenieure im Hochbau mit Architektenleistungen i. S. § 34 HOAI

Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, Internetklausel, Umweltschadenbasisdeckung

Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €

die Jahreshöchstentschädigungsgrenze beträgt das Vierfache der Deckungssummen

bspw. Kleinbüro

bis 30.000.-€ Jahresnettohonorar: ab 810,00 € zzgl. Steuer, Jahresnettobeitrag

 

 Auszug Leistungsverbesserungen

  • verbesserte Versicherungsbedingungen
  • Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
  • Keine Hochstufung im Schadensfall
  • Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
  • Honorarschutzklausel
  • Nachvertragliche Versicherungsdauer = Nachhaftung unter best. Voraussetzung unbegrenzt
  • Teilnahme an ARGE ohne einschränkende Klauseln
  • Spätschäden bei vorvertraglich begangenen Verstößen
  • u. m. 
     

Folgende zusätzliche Tätigkeiten des Architekten und Bauingenieurs können kostenfrei eingeschlossen werden:

Tätigkeit als SiGeKo-Fachkraft, Projektsteuerer, Innenarchitekt, Sachverständiger, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von Due Diligence  
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.

Weitere Prämienbeispiele / Jahresnettobeiträge verbesserte Versicherungsbedingungen

Deckungssummen 3.000.000.-€ für Personen-, 300.000.- für sonstige Schäden SB 2500.-€, jährl. Maximierung 4-fach

Ingenieure im 
Anlagenbau, Maschinenbau
ab 810,00 €
Ingenieure der E-Technik,
für Haustechnik, Statiker
ab 526,50 €
Garten- u-. Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner ab 405,00 €
Sachverständige,
Prüfingenieure
ab 405,00 €

Stand 04/ 2026

 

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