03.07.2010
Analog zu der Erweiterung der Nachlässe in der Architektenhaftpflicht (siehe news 17.06.2010) haben wir uns entschieden, auch für TGA- und Haustechnikingenieure die Beitragsberechnung der Berufshaftpflicht zu erweitern.
Durch eine feingliedrigere Risikobewertung, als es die Standardtarifierungen der Versicherungsgesellschaften vorsehen, geben wir nun auch einige Rabatte für Ingenieurbüros mit geringeren Umsätzen frei.
Die Mindestbeiträge liegen nun mehr als 50 % unter dem Marktdurchschnitt.
17.06.2010
In unserem modularen System der Risikobewertung bieten wir ab sofort auch neue Rabattstufen für niedrigere Honorarumsätze an, dadurch kann in Abhängigkeit zum jeweiligen Risiko der Beitrag für Kleinbüros und Existenzgründer noch einmal erheblich abgesenkt werden.
Für die Architektenhaftpflicht gilt dieses Modul vorerst für Abschlüsse bis zum 31.12.2010 :
Bsp. Kleinbüro bis 30 t€ Jahresnettoumsatz: Deckungssummen 2 Mio. € für Personen- und 300 t€ für sonstige Schäden SB 2500.- €, 4-fach Maximierung p. a., Jahresnettobeitag ab 796,25 €.
Ab 17.05.2010: Durch Umsetzung der EU-Informationsrichtlinie in nationales Recht (DL-InfoV) müssen sich Architekten und andere Dienstleister der Ingenieurbranche, darunter auch die beratenden Ingenieure, auf erweiterte Pflichtangaben einstellen. Wer u. a.
Sonderkonditionen und Verlängerung der HOAI-Detail-Rechner für Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung und Haustechnik. Aufgrund der regen Nutzung haben wir die Laufzeit des ursprünglich als Testversion angedachten TGA-Rechners verlängert. Erweiterung der Berufshaftpflicht-Konditionen: Parallel zu den günstigen Rahmenvertragskonditionen, die sonst nur für Ingenieurkammer- oder VDI-Mitglieder gelten, können wir diese Konditionen nun mit zwei weiteren, großen Gesellschaften auch für Nichtmitglieder abbilden.
im IV. Quartal 2009 haben sich am Markt folgenden Änderung in der Architektenhaftpflicht ergeben: