18.10.2011 In einigen Branchenzeitschriften und Verbandsinformationen (bsp. BDLA) wurde von drastischen Erhöhungen in der Berufshaftpflicht berichtet. Bisher ist jedoch nur ein konkreter Anbieter bekannt, bei dem es zu erheblichen Beitragserhöhungen kommt, selbst Verbandstarife dürften von den Sanierungsmaßnahmen nicht verschont bleiben. Wir werden keinen unserer Tarife anpassen.
I. d. r. können versierte Makler bei anderen Versicherern Übernahmeangebote zu Altkonditionen (also Preis vor Anpassung) aushandeln. Ob das zielführend ist, darf grundsätzlich bezweifelt werden.
In nahezu allen Fällen konnten wir bislang diese Übernahmeangebote unterbieten.
Berechnungsbeipiele Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt
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Jahresnettohonorar |
Jahresprämie, netto |
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30.000.-€ |
ab 473,85 € |
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50.000.-€ |
ab 619,65 € |
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200.000.-€ |
ab 1885,68 € |
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500.000.-€ |
ab 3302,37 € |
Berechnungsgrundlage Deckungssummen: 3.000.000.-€ für Personen-, 300.000.-€ für sonstige Schäden SB 2500.-€
Im IV. Quartal 2011 planen einige Versicherer die Beiträge der Berufshaftpflicht zu erhöhen. Vergleich und Wechsel lohnt sich in vielen Fällen.
Nach erfolgter Bestandsüberprüfung und Bewertung der Schadenszahlungen zum 07.2011,
werden einige Versicherer im letzten Quartal 2011 ein größeren Teil ihrer Kunden mit Umstellungsangeboten
und damit einhergehenden Beitragsanpassungen konfrontieren.
Im größeren Umfang ist davon Berufshaftpflichtversicherung (Architekt/ Bauingenieur) betroffen.
Wer die Beitragserhöhung nicht hinnehmen möchte, kann den Anbieter wechseln. (Vgl. § 40 VVG).
In Abhängigkeit der Vorschadensverlaufes und der Risikobewertung (Haftung/ Tätigkeit) können wir in den meisten Fällen
die Vertragsübernahme zu Altkonditionen oder sogar günstiger anbieten.
Nutzen sie unseren Service zur Vertragsüberprüfung, den Sie hier aufrufen können.
Amtshaftpflicht, Haftpflicht für Angestellte ö.D. / Kommunen
Absicherung der Haftung aus verwaltender Tätigkeit und/ oder Absicherung der Haftung aus technischer Tätigkeit möglich.
Einschluss in Privathaftpflicht ab 8,10 € oder separater Vertrag ab 34,60 € p.a. zzgl. Versicherungssteuer
Mit der Einführung neuer Versicherungsbedingungen wurden auch die Prämiensätze auch für kleinere Büros gesenkt:
Bsp.: Bausachverständige, Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (Brand-, Wärme-, Schallschutz, Standsicherheit), Prüfingenieure
Nettohonorarumsatz: 35.000.- €
Deckungssummen: 2.000.000.- € für Personen- und 300.000.- € für sonstige Schäden, SB 2.500.- €
Jahreshöchstentschädigungsgrenze: 4-fach
Jahresnettobeitrag ab 473,85 €
Der bereits in 2010 verbesserte Berufshaftpflichttarif für Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstrung wird in leicht veränderter Form fortgeführt, die Beiträge sind fast durchgängig günstiger geworden.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Überprüfung von Altverträgen. Über Jahre nicht angepasste Bedingungen weisen meist Deckungslücken auf, häufig kann eine Umstellung beitragsneutral ggf. sogar günstiger erfolgen
Ab dem 11.12.2010 wurden die Mindestdeckungssummen in der hessischen Nachweisberechtigtenverordnung angehoben. Neue Mindestdeckungssumme 500.000.-€ für Sach- und Vermögensschäden.
Tipp: Im Falle von Neuordnungen bei Altverträgen, die über Jahre nicht angepasst wurden, kann dies zu erheblich höheren Beiträgen führen. Wir bieten hierzu günstige Differenzdeckungen (DIC/ DIL) an.
01.09.2010 Neue Konditionen für Mitglieder von Ingenieurkammern, BDB, BDIA und ff.
Erfreulicherweise konnten neben der Verbesserungen der Bedingungen auch die Beiträge der Berufshaftpflicht gesenkt werden.
Für bestehende Verträge sollte dies zum Anlass genommen werden, den aktuellen Schutz zu überprüfen; in vielen Fällen zahlt sich eine Umstellung aus.
Berechnungsbeispiele
mit Wirkung zum 01.07.2010 werden die Berufshaftpfichtprämien für weitere Berufsgruppen/ Tätigkeitsbilder geändert.
Berechnungsbeispiel 35000 € Honorarumsatz, netto
Deckungssummen 3 Mio € Personen, 500 t€ sonstige Schäden, SB 2500, 3-fach maximiert p. a.
| ausgeübte Tätigkeit | Jahresnettobeitrag |
| Innenarchitekt, Gutachter | 495,72 € |
| Vermessungsingenieur | 874,80 € |
| Stadtplaner | 729 € |
03.07.2010
Analog zu der Erweiterung der Nachlässe in der Architektenhaftpflicht (siehe news 17.06.2010) haben wir uns entschieden, auch für TGA- und Haustechnikingenieure die Beitragsberechnung der Berufshaftpflicht zu erweitern.
Durch eine feingliedrigere Risikobewertung, als es die Standardtarifierungen der Versicherungsgesellschaften vorsehen, geben wir nun auch einige Rabatte für Ingenieurbüros mit geringeren Umsätzen frei.
Die Mindestbeiträge liegen nun mehr als 50 % unter dem Marktdurchschnitt.
17.06.2010 - In unserem modularen System der Risikobewertung bieten wir ab sofort auch neue Rabattstufen für niedrigere Honorarumsätze an, dadurch kann in Abhängigkeit zum jeweiligen Risiko der Beitrag für Kleinbüros und Existenzgründer noch einmal erheblich abgesenkt werden.
Für die Architektenhaftpflicht gilt dieses Modul vorerst für Abschlüsse bis zum 31.12.2010 :
Bsp. Kleinbüro bis 30 t€ Jahresnettoumsatz: Deckungssummen 2 Mio. € für Personen- und 300 t€ für sonstige Schäden SB 2500.- €, 4-fach Maximierung p. a., Jahresnettobeitag ab 796,25 €.